Wir arbeiten primär auf folgenden Gebieten

  • Durchsetzung und Abwehr von arzthaftungsrechtlichen Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Schadenersatz und Zukunftsvorsorge bei Behandlungsfehlern, sog. Kunstfehlern aus sämtlichen medizinischen Bereichen, auch aus denen des Zahnarztrechts.
  • Vertretung bei strafrechtlichen Haftungsfragen nach sog. medizinischen Kunstfehlern, des „Ärztepfusch“.
  • Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
  • Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere ärztliches Berufsrecht
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung
  • Vergütungsrecht der Heilberufe.