Wir arbeiten primär auf folgenden Gebieten
- Durchsetzung und Abwehr von arzthaftungsrechtlichen Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Schadenersatz und Zukunftsvorsorge bei Behandlungsfehlern, sog. Kunstfehlern aus sämtlichen medizinischen Bereichen, auch aus denen des Zahnarztrechts.
- Vertretung bei strafrechtlichen Haftungsfragen nach sog. medizinischen Kunstfehlern, des „Ärztepfusch“.
- Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
- Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere ärztliches Berufsrecht
- Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung
- Vergütungsrecht der Heilberufe.