„Lassen Sie sich nicht von der Geltendmachung eines Anspruchs aus Kostengründen abhalten. Wir werden gemeinsam einen Weg finden.“
Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit uns. Wir werden uns mit Ihrem Anliegen intensiv auseinandersetzen. Häufig können wir Ihnen bereits im Gespräch eine erste Einschätzung geben. In jedem Fall können wir Ihnen sagen, wie weiter vorgegangen werden sollte um zu klären, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht und wie Ansprüche verfolgt werden können.
Erstberatungsgebühren:
Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, die die Kosten für unsere Tätigkeit übernimmt, rechnen wir unmittelbar mit dieser ab. Ihr Risiko beschränkt sich dann auf eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung.
Das erste Beratungsgespräch kann auch über einen Berechtigungsschein abgerechnet werden. Ob die Voraussetzungen für Beratungshilfe erfüllt sind, sollte vorab mit dem für den Wohnort zuständigen Amtsgericht abgeklärt werden.
In allen anderen Fällen rechnen wir das Erstberatungsgespräch auf Anfrage ab. Es entstehen Mindestkosten in Höhe von 59,50 € incl. MwSt.. Bei einer schriftlichen Beratung erfolgt die Abrechnung auf Grundlage des RVG.